Reiseinfos

Natürlich sind - wie in jedem Land - auch die Einreisebestimmungen für Hunde zu beachtern.



Für die Ferien mit Hund in Spanien gelten die EU-Einreisebestimmungen für Hunde

  • Mitnahme des EU-Heimtierausweises (neue Ausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit.)
  • Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (oder mit Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist).
  • Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.
  • Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.
  • Hunde die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht einreisen:
    Welpen dürfen seit Anfang 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, das Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.
(Quelle: travel4dogs)

Hunde fliegen - je nach Fluggesellschaft - bis zu einem Gewicht von 6 bzw. 8 kg in der Kabine mit.
Hunde, die schwerer sind, reisen im Gepäckraum. Der Preis richtet sich nach Größe und Gewicht der Box.

Bitte beachten Sie die Angaben der jeweiligen Fluggesellschaften!


 
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